Genehmigungspflichtige Bauvorhaben
Das Bayerische Staatsministeriums des Inneren informiert:
Siehe Informationen des Bay. Staatsministeriums des Inneren / Bayerischen Behördenwegweisers
Siehe Infoseite des Bay. Staatsministeriums des Innneren / Bauantrag und Baugenehmigung
Verfahrensfreie Bauvorhaben
Auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO, wie z.B. Zäunen, Gartenhäuschen, Garagen/Carports sowie Terrassenüberdachungen kann unter Umständen eine Genehmigung (Isolierte Abweichung) erforderlich sein, sofern die Gemeinde in ihren Bebauungsplänen oder der Ortsgestaltungssatzung Festsetzungen getroffen hat, die dem von Ihnen geplanten Bauvorhaben entgegenstehen.
Bitte erkundigen Sie sich daher auch bei verfahrensfreien Bauvorhaben immer vorher bei der Gemeinde bezüglich der entsprechenden Festsetzungen im Bebauungsplan oder der Ortsgestaltungssatzung.
Siehe Ortsgestaltungssatzung der Gemeinde Eichenau
Bebauungspläne
Das Gemeindegebiet Eichenau ist fast vollständig mit Bebauungsplänen überplant. Diese Bebauungspläne sind alle digitalisiert und können Bauinteressierten, Planern usw. per E-Mail übersandt werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Bebauungspläne während der Parteiverkehrszeiten im Rathaus einzusehen. Gegen Gebühr kann auf Wunsch eine Kopie erstellt werden.
Siehe Bauantragsformulare / Bay. Staatsministerium des Inneren
Siehe Abstandsflächenübernahmeerklärung (Download siehe unten)
Siehe Antrag auf isolierte Befreiung/Abweichung (Download siehe unten)
Amtlicher Lageplan
Der amtliche Lageplan darf im Bauantragsverfahren nicht älter als 6 Monate sein. Den amtlichen Lageplan erhalten Sie entweder bei der Gemeindeverwaltung oder beim Vermessungsamt Fürstenfeldbruck. Die Kosten hierfür belaufen sich auf 36 Euro.
Entwässerungsplan
Der Entwässerungsplan ist direkt beim AmperVerband einzureichen:
Siehe AmperVerband
www. amperverband.de
Kaminkehrer
Aufgrund von Gesetzesänderungen sind den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern nur noch einige hoheitliche Tätigkeiten vorbehalten, etwa die Feuerstättenschau, der Erlass des Feuerstättenbescheids, anlassbezogene Überprüfungen, Bauabnahmen oder Ersatzvornahmen.
Siehe Kaminkehrer / Landratsamt FFB
Siehe bevollmächtigte Bezirksschornsteinkehrermeister Gemeinde Eichenau
Wasserrechtliche Genehmigung
für Bauwasserhaltung
Ist bei Ihrem Bauvorhaben die Ableitung von Grundwasser nötig, muss eine wasserrechtliche Genehmigung beim Landratsamt Fürstenfeldbruck beantragt werden.
Siehe Antrag und Erläuterungen Bauwasserhaltung: Landratsamt FFB /Umweltschutz / Wasserrecht
Wenn in ein Gemeindegrundstück oder in ein Gewässer der Gemeinde eingeleitet werden soll, muss die Gemeinde Eichenau eine Stellungnahme zu dem Antrag abgeben.
Müssen für die Bauwasserhaltung Leitungen auf öffentlichem Grund verlegt werden und Überleitungen auf Straßengrund aufgebaut werden, sind hierzu folgende Anträge zu stellen:
Siehe Antrag für Sondernutzungsgenehmigung der Gemeinde Eichenau
Siehe Antrag für verkehrsrechtliche Anordnung der Gemeinde Eichenau
Wasserrechtliche Genehmigung
für Bauvorhaben im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet
Liegt das Grundstück, auf dem das Bauvorhaben realisiert werden soll, im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet ist unabhängig davon, ob das Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist, im Freistellungsverfahren zugelassen wird oder als verfahrensfreies Vorhaben keiner Baugenehmigung bedarf eine (zusätzliche) wasserrechtliche Genehmigung nach § 78 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz, erforderlich.
Die hierfür erforderlichen Unterlagen können Sie dem Merkblatt des Landratsamtes Fürstenfeldbruck zum Schutz der Überschwemmungsgebiete sowie der dazugehörigen Anlage entnehmen.
Siehe Merkblatt mit Anlage zum Schutz der Überschwemmungsgebiete / Landratsamt FFB
Ob das Grundstück im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet liegt und inwieweit es von Überschwemmungen betroffen ist, entnehmen Sie bitte dem Übersichtsplan bzw. den Detailplänen K3, K4 und K5
oder erfragen Sie bei der Gemeinde Eichenau / Sachgebiet Bauanträge, Tel. 730-312.