Adresse
Gemeindefriedhof
| Hausanschrift: | Hauptstraße/Ecke Holzkirchner Straße 82223 Eichenau |
|---|---|
| Telefon: | 08141 730-140 |
Ansprechpartnerin
Im südlichen Gemeindegebiet befindet sich zwischen Holzkirchner Straße und Tannenstraße der Eichenauer Friedhof. 1925 seiner Bestimmung übergeben, präsentiert sich der alte Teil als Waldfriedhof mit eindrucksvollem Baumbestand. 1964 und 1998 wurde der Friedhof erweitert, die heutige Aussegnungshalle wurde 1967 erbaut. Informationen zur Benutzung der Friedhofseinrichtungen entnehmen Sie bitte der Friedhofssatzung.
Nach Artikel 83 der Bayerischen Verfassung ist die Totenbestattung Aufgabe der Gemeinden. Dementsprechend verpflichtet das Bestattungsgesetz die Kommunen, Friedhöfe und Leichenhäuser herzustellen und zu unterhalten. Zur Finanzierung der dafür erforderlichen Aufwendungen sind die Gemeinden nach dem Kommunalen Abgabengesetz ermächtigt und verpflichtet, Friedhofsgebühren zu erheben. Diese müssen entsprechend der Kommunalen Haushaltsverordnung kostendeckend kalkuliert werden. Vor diesem rechtlichen Hintergrund hat der Gemeinderat zuletzt im Jahr 2000 eine von der Gemeindekämmerei durchgeführte Gebührenkalkulation beschlossen. Einzelheiten regelt die Friedhofsgebührensatzung.
Zur Beförderung von Grabschmuck, Blumenerde, Gießkannen etc. stehen beim Friedhofseingang in der Nähe der Aussegnungshalle Transportwägen zur Verfügung. Sie sind mit einem Pfandschloss (wie Einkaufswägen) versehen.
Für alle Fragen zu Friedhofsangelegenheiten (z.B. Grabneukauf, Grabplatzverlängerung und Grabmalgenehmigungen) steht Ihnen die Gemeindeverwaltung zur Verfügung.

