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An-, Ab-, Ummeldungen / Einwohnermeldewesen

Anmeldung, Abmeldung und Ummeldung innerhalb der Gemeinde Eichenau

Bei der Anmeldung ist mitzubringen:

• Personalausweis
• Reisepass bzw. Kinderreisepass
• Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)

Bei der Ummeldung ist mitzubringen:

• Personalausweis
• Reisepass
• Wohnungsgeberbestätigung (siehe Formulare)

Abmeldungen:

• Die Abmeldung entfällt bei Wegzug innerhalb Deutschlands
• Bei Wegzug ins Ausland besteht weiterhin die Abmeldepflicht. Hierzu wird ebenfalls der Personalausweis, Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung benötigt.
• Nebenwohnungen können nur am Hauptwohnsitz abgemeldet werden.

Meldefrist und Gebühren

• Die Meldefrist für An- und Ummeldungen beträgt 2 Wochen nach Einzug.
• Die Meldefrist für die Abmeldung beträgt 2 Wochen nach Auszug und ist frühestens 1 Woche vor dem Auszug möglich.
• Bei fristgerechter An-, Ab-, und Ummeldung fallen keine Gebühren an.

Weitere Dienstleistungen im Einwohnermeldebereich (gegen Gebühr)

• Führungszeugnis (Auskunft aus dem Bundeszentralregister)
• Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
• Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung, Adressauskünfte
• Beglaubigungen

Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt.

Folgende Mitarbeiter sind zuständig:

Telefon:08141 730-213
Fax:08141 730-299

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