Winterdienst: Räum- und Streupflicht der Gemeinde

Verschneite Straße

Die Gemeindeverwaltung bittet darum, bei Schnee und Eis auf Folgendes zu achten:

  • Halten Sie beim Parken bitte Straßenkreuzungen und Einmündungen frei.
  • Halten Sie für unsere Räum- und Streufahrzeuge bitte eine Fahrspur von mindestens 3,50 Meter frei. Räumfahrzeuge können bei Schnee und Eis rutschen.
  • Parken Sie bitte nicht im Wendehammer, da unsere Räumfahrzeuge große Wendekreise besitzen.
  • Räumen Sie den Schnee vom Gehweg bzw. Seitenstreifen an den Fahrbahnrand oder auf das eigene Grundstück und nicht auf die Fahrbahn.
  • Räumen und Streuen Sie bitte auf den Gehwegen vor Ihrem Haus und kommen Ihrer Räum- und Streupflicht nach.


Schon lange bevor die Temperaturen unter null sinken oder die ersten Schneeflocken fallen, laufen die Vorbereitungen der Gemeindeverwaltung für den Winterdienst, um dann rechtzeitig bei Wintereinbruch die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen in Eichenau gewährleisten zu können.

Für die Räumung von Gehwegen und Liegenschaften stehen im Bauhof 19 Mitarbeiter und 5 Großfahrzeuge sowie 3 Kleinfahrzeuge zur Verfügung.

Die Organisation des Winterdienstes zielt darauf ab, die oben genannten Ressourcen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen (z.B. Ruhezeiten) optimal zu nutzen. Dabei müssen auch die Umweltbelange berücksichtigt werden, da der Einsatz von Streumittel nicht ohne Konsequenzen für die Natur bleibt.

 

Winterdienst und Schneeräumpflicht

Gesetzliche Verpflichtung zur Räumung und Streuung?


Grundsätzlich ist die Gemeinde nur im Rahmen Ihrer Kapazitäten zum Winterdienst verpflichtet. Diese Verpflichtung ergibt sich aus dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz und kann durch Verordnung teilweise auf die Anlieger übertragen werden.

Innerorts besteht grundsätzlich eine Straßenreinigungspflicht, aus dieser ergibt sich im Winter die Schneeräumpflicht. Eine Streupflicht auf Fahrbahnen besteht nur an Stellen, die sowohl gefährlich als auch verkehrswichtig sind. Gefährlich sind z.B. scharfe Kurven. Die Verkehrswichtigkeit ergibt sich vor allem aus der Verbindungsfunktion der Straße. Da beide Kriterien gleichzeitig bestehen müssen, besteht im Ergebnis in Eichenau auf Fahrbahnen keine Streupflicht der Gemeinde.

Gehwege und Bereiche von Fußgängerquerungen sind bei Glätte generell abzustreuen.

Diese Pflicht wurde mit der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Download siehe unten) teilweise auf die Anlieger übertragen. Die Gemeinde bleibt für die Gehwege vor und auf ihren eigenen Liegenschaften sowie für Fußgängerüberwege zuständig.


Winterdienst und Umwelt

Warum ist der Einsatz von Tausalz im Privatbereich nicht erlaubt?

Die Gemeinde ist sich der negativen Umweltauswirkungen von Streusalz schon seit vielen Jahren bewusst. Das Aufbringen des Streumittels hat Auswirkungen auf Natur und Umwelt und schadet Tieren, Pflanzen, Böden, Autos und Bauwerken. Die größte Gefahr bei der Verwendung von Streusalz geht von der Bodenbelastung im Zusammenhang mit Schmelzwasser aus. Das Salz bleibt nicht auf Straßen oder Wegen auf denen es ausgebracht wurde, sondern wird im Boden in der Umgebung angereichert und über Jahre kaum ausgewaschen. Das Salz behindert die Wasseraufnahme der Pflanzen, sie vertrocknen obwohl genügend Feuchtigkeit im Boden ist. Eine weitere negative Folge ist die Schädigung bzw. das Abtöten von Mikroorganismen und Pilzen im Boden. Auch Haustiere leiden unter der Salzlösung. Bei Verwendung von Tausalz kann die Gemeinde Bußgelder verordnen.

Der Winterdienst und die damit verbundenen Auswirkungen auf Natur und Umwelt sind ein Themenbereich, der regelmäßig vom Umweltbeirat der Gemeinde diskutiert wird. Bei einem persönlichen Austausch zwischen Bauhof, Verwaltung und Umweltbeirat wurde besprochen, wie der „bedarfsgerechte Einsatz von Feuchtsalz“ künftig möglichst noch umweltverträglicher ausgelegt werden kann.


Winterdienst für den Fahrverkehr

In Eichenau werden folgende Straßenzüge vorrangig geräumt und gestreut:

  • alle Haupterschließungs- und Ortsverbindungsstraßen
  • Straßen die von einer Buslinie befahren werden (z.B. Spechtstraße)
  • Gewerbegebiet
  • Bürgermeister-Kraus-Straße (aufgrund der hohen Wohndichte)

Danach werden die Anliegerstraßen geräumt und gestreut. Es kann je nach Wetterlage sein, dass die obengenannten Straßen mehrmals geräumt werden müssen, bevor die Anliegerstraßen auch an der Reihe sind oder dass entschieden wird, nur die Hauptverkehrswege zu streuen.

Im Regelfall beginnen die Mitarbeiter im Bauhof mit dem Winterdienst um 5.00 Uhr, damit ein Großteil des Gemeindegebietes vor Einsetzen des Berufsverkehrs erledigt ist. Bei Bedarf wird am Nachmittag erneut geräumt.

Grundsätzlich wird auf Fahrbahnen Feuchtsalz, im Regelfall 10g/m², gestreut. Dieses besteht aus 70% Steinsalz und 30% aus Sole (Salzlösung).

Die Haupt- und Schillerstraße befinden sich als Staatstraße nicht in der Zuständigkeit der Gemeinde und werden von der Straßenmeisterei in Dachau geräumt und gestreut.

 

Winterdienst für den Fußgänger

Da die Gemeinde den Winterdienst auf alle Gehwege nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand durchführen könnte, hat sie diese Pflicht mit einer Verordnung auf die Anlieger übertragen.

Die Gehbahnen müssen bei Schnee-, Eis- oder Reifglätte werktags von 7 bis 20 Uhr, sonn- und feiertags von 8 bis 20 Uhr in einer Breite von mindestens 1,5 Meter geräumt und gestreut sein. Bis zur Durchfahrt unseres Schneepflugs muss entlang des Grundstücks ein Streifen von mindestens einem Meter Breite geräumt und gestreut werden. Nach Durchfahrt unseres Schneepfluges ist in dessen Spur ein Meterstreifen frei von Schnee und Eis zu halten.

Gehbahnen sind befestigte Geh- und Radwege und dem Fußgängerverkehr dienende Teile am Rand der öffentlichen Straßen in Ermangelung einer Befestigung oder Abgrenzung. Dies ist zum Beispiel der Fall in noch nicht ausgebauten Straßen oder in den als Mischverkehrsflächen ausgebauten Anliegerstraßen. 

Dabei dürfen nur abstumpfende Streumittel (z.B. Splitt) benutzt werden. Das Streuen von Tausalz ist nur in eng auszulegenden Ausnahmefällen erlaubt wie z.B. an Treppen oder Steigungen.

Die Gemeinde stellt kostenlos Streustoffe für den Privatgebrauch zur Verfügung:

Splittkisten im Gemeindegebiet Eichenau
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iehe Karte mit Standorten/Splittkisten und Übersichtsliste/Splittkisten (Downloads siehe unten)

Die Gemeinde räumt die Gehwege vor ihren Liegenschaften (Rathaus, Schulen, Bahnhof, Sportplatz, Parks…), entlang der Hauptstraße, an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen.

Die Gemeinde räumt die Gehwege vor ihren Liegenschaften (Rathaus, Schulen, Bahnhof, Sportplatz, Parks…), entlang der Hauptstraße, an Fußgängerüberwegen und Bushaltestellen.

Für die Streuung der Gehwege verwendet die Gemeinde Blähton. Nur an folgenden Stellen setzt die Gemeinde Tausalz ein:

  • Radbrücke über die B2 (wegen des starken Gefälles)
  • Radwegunterführung St 2069 nach Olching (wegen des starken Gefälles)
  • Treppen und Rampen am S-Bahnhof
  • bei gefährlichen Wetterlagen (z.B. Eisregen, Glatteis) alle übrigen Gehbahnen in der Zuständigkeit der Gemeinde

 

Die Gemeindeverwaltung Eichenau bedankt sich bei den Eichenauerinnen und Eichenauern für die Mithilfe und Rücksichtnahme in Sachen Winterdienst. Mit dieser Unterstützung von Bürgerinnen- und Bürgerseite wird dem Bauhof-Team Jahr für Jahr das zügige und zuverlässige Räumen und Streuen in Eichenau erst ermöglicht.


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an

Gemeindeverwaltung, Bauamt /Abteilung Strassen unter E-Mail

 

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