Bekanntmachung: Aufstellung der Vorschlagsliste für Schöffen für die Amtszeit 2024-2028

Aufgrund der gemeinsamen Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27.10.2022, Az.: E8-3221 E-II-14870/2021 und B2-0143-2 über die Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung vom 27.10.2022 (BayMBl. Nr. 672) sowie des Schreibens des Präsidenten des Landgerichts München II vom 10.01.2023 ist die Gemeinde Eichenau verpflichtet, in diesem Jahr wieder eine Vorschlagsliste für Schöffen aufzusetzen und mindestens sieben (7) Personen vorzuschlagen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 18.04.2023 von den 26 eingegangenen Bewerbungen 14 Personen mit Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden, und mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates, für die Vorschlagsliste an das Amtsgericht Fürstenfeldbruck ausgewählt.

Die aufgestellte Vorschlagsliste liegt in der Zeit vom 02. Mai 2023 bis zum 08. Mai 2023 im Rathaus der Gemeinde Eichenau, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau, an der Information zu jedermanns Einsicht auf.

Gegen die Vorschläge in der Vorschlagsliste kann binnen einer Woche – vom Ende der Auflegungsfrist ab gerechnet, schriftlich oder zu Protokoll, mit der Begründung Einspruch erhoben warden, dass in dieser Vorschlagsliste Personen aufgenommen sind, die nach Abschnitt II. Nr. 3 oder nach den Nrn. 4 und 5 der oben genannten Bekanntmachung nicht in die Vorschlagsliste hätten aufgenommen werden dürfen.

Die o.g. gemeinsame Bekanntmachung steht zu jedermanns Einsicht ebenfalls offen. Dieser können auch die Einspruchsbedingungen im Einzelnen entnommen werden.

Eichenau, den 19.04.2021
Gemeinde Eichenau
Peter Münster
Erster Bürgermeister

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