Bekanntmachung der Bodenrichtwerte von unbebauten Grundstücken (§§ 196, 199 Abs. 2 Nr. 4 BauGB in Verbindung mit § 12 Abs. 2 BayGaV)

Die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck ermittelten Bodenrichtwerte – Stand 01.01.2022 – können während der üblichen Parteiverkehrszeit (Mo/Do/Fr von 8 bis 12 Uhr, Di 15 bis 18 Uhr) oder außerhalb nach vorheriger Terminvereinbarung unter Tel. 08141/730-311 oder 08141/730-312, in der Gemeinde Eichenau, Bauamt, Zimmer Nummer 211/I, im Zeitraum vom

9. August 2022 bis einschließlich 8. September 2022

eingesehen werden.

Außerhalb der einmonatigen öffentlichen Auslegungszeit können Auskünfte über die Bodenrichtwerte bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Fürstenfeldbruck, eingeholt werden
(§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Auskünfte über Bodenrichtwerte erteilt ausschließlich die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, diese sind kostenpflichtig (Art. 6 Abs. 1 KG i. V. m. Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 Kostenverzeichnis).

 

 

 

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