Eichenauer Bürgermeisterwahl: Stichwahl am 10. Juli 2022

Bei der Wahl des Ersten Bürgermeisters in Eichenau am 26. Juni 2022 hat keine der sich bewerbenden Personen mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten.

Deshalb findet am 10.07.2022 (zweiter Sonntag nach dem Wahltag) eine Stichwahl zwischen den beiden folgenden Personen statt:

Ordnungszahl

Nr.

Kennwort des Wahlvorschlagsträgers

Familienname, Vorname,

akademische Grade, Beruf oder Stand

Gültige Stimmen

02

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

(GRÜNE)

Hausberger Markus

Bankkaufmann, Gemeinderat

1441

06

Freie Demokratische Partei

(FDP)

Münster Peter

Erster Bürgermeister, Bezirksrat

2520

 

Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Bei der Stichwahl ist gewählt, wer von den abgegebenen gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Bei gleicher Stimmenzahl entscheidet das Los.

Bekanntmachung des Ergebnisses der Stichwahl des Ersten Bürgermeisters am 10. Juli 2022

Bekanntmachung zur Bürgermeister-Stichwahl am 10. Juli 2022

Zur Bekanntmachung zum vorläufigen Ergebnis der Wahl des Ersten Bürgermeisters am 26.06.2022

Das Wahlamt & Bekanntmachungen

Liebe Wählerinnen und Wähler,

zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterstichwahl in den Fällen des § 22 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung - ist die Gemeindeverwaltung

am Samstag 9. Juli 2022 von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0173 2487661 erreichbar,

am Stichwahl-Sonntag, 10. Juli 2022 von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 08141 730-215.

Bei dringenden Fragen zur Wahl erreichen Sie die Wahlzentrale im Bürgerbüro am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr unter den Durchwahlnummern -213, -214, -215.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.

Das Wahlamt erreichen Sie telefonisch zu den allgemeinen Öffnungszeiten für
Wahlunterlagen:  08141 730-213/-214/-215
Wahlhelfereinteilung: 08141 730 - 215
Allgemeine Fragen: 730-210/-212/-205

oder per E-Mail [Klicken für E-Mail]

Hinweis:
Bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen in der Regel grundsätzlich in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau. Die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

 

Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Briefwahl

PDF-Dokument zum Download: Beantragung Briefwahlunterlagen

1. Wann können die Briefwahlunterlagen ausgestellt werden?Eine Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald der Gemeinde Eichenau die dazu nötigen Stimmzettel vorliegen. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt ca. ab dem 01.06.2022

2. Wann kommen die Wahlbenachrichtigungsschreiben?Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden ab 24.05.2022 bis spätestens 04.06.2022 durch die Post zugestellt.

Hinweis: Das Wahlbenachrichtigungsschreiben informiert, dass eine Wahl stattfindet, wo sich das jeweilige Wahllokal befindet und dient als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Sollten Sie am Wahltag wählen gehen, bringen Sie bitte das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Ausnahmefall (z. B. bei Verlust des Schreibens etc.) reicht ein Ausweisdokument zur Vorlage in Ihrem Wahllokal aus.

3. Wie wird der Antrag auf Briefwahl „richtig“ ausgefüllt?Der Antrag für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens.Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie diesen. Ein Muster zum Ausfüllen des Antrags befindet sich am Ende der Seite.

4. Online Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können ab 23.05.2022 und bis 21.06.2022 über das Bürgerserviceportal beantragt werden unter: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/eichenau

Ebenso ist eine Briefwahlbeantragung per E-Mail unter

Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift möglich.

Achtung: Ab dem 22. Juni 2022 ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal nicht mehr möglich.

5. Persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus:Um die Briefwahlunteralgen direkt persönlich im Rathaus abholen zu können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, sowie Ihr Ausweisdokument mit.

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt abholen, können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen und wieder abgeben (Wahlkabine steht zur Verfügung). Bitte beachten Sie hierzu unsere Öffnungszeiten.

6. Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus mit Vollmacht:
Können Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen und möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigen wir zusätzlich zum Antrag die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht.

Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Hinweis:

Sollten Sie uns den Briefwahlantrag per Post zuschicken oder den Antrag in den Rathausbriefkasten einwerfen, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen immer per Post zugestellt.

7. Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden

Die Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 24.06.2022 bis 15:00 Uhr beantragt werden

8. Bis wann müssen die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus vorliegen?

Der Briefkasten am Rathaus wird zuletzt am Wahltag (26.06.2022) um 18:00 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

Nicht erhaltende Wahlbenachrichtigungsschreiben

Sollten Sie bis 05.06.2022 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, können Sie sich während der Auslegung des Wählerverzeichnisses (vom 07.06.2022 bis Freitag, 10.06.2022) bei der Gemeindeverwaltung unter der Telefonnummer 08141/730-213/-214/-215 melden.

 

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen erst ab dem 22.06.2022 in den Briefkasten des Rathauses werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen. Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt ab.

(Alle Angaben ohne Gewähr)

Die Wahlleiterin
Heike Hill

 

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