Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den zentralen Versorgungsbereich

Bekanntmachung des Beschlusses über die Einleitung Vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den zentralen Versorgungsbereich der Gemeinde Eichenau

Das Untersuchungsgebiet ist im Lageplan, den Sie im Download-Bereich finden, dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

Anlass und Ziel der Untersuchung

Die Vorbereitenden Untersuchungen dienen dazu, die städtebaulichen, funktionalen und strukturellen Verhältnisse innerhalb des Untersuchungsgebietes näher zu untersuchen. Dabei soll insbesondere geprüft werden,

  • ob städtebauliche Missstände vorliegen,
  • welche Entwicklungs- und Verbesserungspotenziale bestehen,
  • ob die Voraussetzungen für die Festlegung eines Sanierungsgebietes nach den §§ 136 ff. BauGB gegeben sind.

Die Untersuchungen bilden die Grundlage für mögliche zukünftige Maßnahmen zur Aufwertung und Entwicklung des Ortszentrums. Aus den Untersuchungen kann sich eine sinnvolle Abgrenzung eines Sanierungsgebiets ergeben.

 

Hinweis

Der Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen stellt noch keine förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes dar. Über die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes entscheidet der Gemeinderat gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durch Erlass einer besonderen Sanierungssatzung (§ 142 BauGB).

 

Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB

Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses finden die Vorschriften der §§ 137, 138 und 139 BauGB Anwendung. Insbesondere wird auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB hingewiesen. Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskünfte zu erteilen, soweit diese zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebietes oder zur Vorbereitung und Durchführung der Sanierung erforderlich sind.

 

Einsichtnahme

Der Beschluss einschließlich Lageplan kann während der üblichen Dienststunden

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag                           08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Dienstag                                                                                                   15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Rathaus der Gemeinde Eichenau eingesehen werden.

Außerhalb dieser Zeiten können Termine zur Einsichtnahme im Rathaus auch telefonisch unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail] vereinbart werden.

Zusätzlich werden die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde bereitgestellt.

 

Downloadbereich:

Lageplan Untersuchungsgebiet

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