Vereinfachte Antragsstellung für Solo-Selbständige

Novemberhilfe: Verfahren der Abschlagszahlung steht

Das Verfahren der Abschlagszahlung für die außerordentliche Wirtschaftshilfe (Novemberhilfe) steht. Darauf haben sich Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium am 12.11.2020 geeinigt. Die Antragstellung ist ab der letzten Novemberwoche 2020 möglich. Erste Abschlagszahlungen sollen ebenfalls noch im November erfolgen.

Das Verfahren der Abschlagszahlung umfasst folgende Punkte:

  1. Solo-Selbständige erhalten eine Abschlagszahlung von bis zu 5.000 Euro; andere Unternehmen erhalten bis zu 10.000 Euro.

  2. Die Antragstellung und Auszahlung erfolgt voll elektronisch über die Plattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Grundsätzlich erfolgt die elektronische Antragstellung über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer oder steuerberatende Rechtsanwälte).

    Ausgenommen sind Solo-Selbständige, die nicht mehr als 5.000 Euro Förderung beantragen. Anträge können ohne prüfenden Dritten gestellt werden. Zwingend erforderlich für die Authentifizierung im Direktantrag ist ein ELSTER-Zertifikat. Wenn man noch kein Zertifikat besitzt, kann man es über das ELSTER-Portal beantragen.

  3. Die Antragstellung startet in der letzten November-Woche 2020 (voraussichtl. 25.11.).

  4. Erste Auszahlungen der Abschlagszahlungen erfolgen ab Ende November 2020.

  5. Die Antragstellung erfolgt (lt. BMWi) einfach und unbürokratisch. Um Missbrauch vorzubeugen werden Maßnahmen zur Sicherstellung der Identität des Antragstellers vorgesehen.

Informationen

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eichenau:

Frau Dr. Kessel, Tel. 08141 730-170, E-Mail: [Klicken für E-Mail]
Frau Gorski, Tel. 08141 730-171, E-Mail: [Klicken für E-Mail]

Siehe Wirtschaftsförderung Eichenau

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