Überbrückungshilfe III deutlich verbessert: Neustarthilfe für Solo-Selbständige

Bild Überbrückungshilfe IIIDie Überbrückungshilfe III

  • steht mehr Unternehmen zur Verfügung. Die Beantragung wird durch das alleinige Kriterium Umsatzeinbruch vereinfacht. Gezielte Regelungen wurden für besonders betroffene Branchen wie dem Einzelhandel, der Reisebranche und Unternehmen aus der Pyrotechnikindustrie getroffen.

  • umfasst die Monate Januar 2021 bis Juni 2021. Im Laufe des Monats Januar 2021 soll die Antragstellung über die Antragsplattform https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de möglich sein. Abschlagszahlungen sind bis zu einer Höhe von maximal EUR 50.000 möglich.

  • gehört auch die „Neustarthilfe für Soloselbständige“. Damit soll der besonderen Situation von Soloselbständigen, insbesondere Künstlerinnen und Künstlern und Kulturschaffenden, Rechnung getragen werden.

 

Ansprechpartner & Informationen

Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe III finden Sie unter

 

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eichenau:

Frau Dr. Kessel, Tel. 08141 730-170, E-Mail: [Klicken für E-Mail]
Frau Gorski, Tel. 08141 730-171, E-Mail: [Klicken für E-Mail]

Wirtschaftsförderung Eichenau

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