Neue, weltweit gültige Reisepässe für Kinder ab 01.01.2024

Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 sieht vor, dass der Kinderreisepass ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft wird. Das heißt, dass ab diesem Zeitpunkt keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden können. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe verlieren ihre Gültigkeit nicht und bleiben bis zu deren Ablauf gültig.

Stattdessen sollen Eltern künftig für ihre Kinder einen weltweit gültigen Reisepass oder einen in der Regel innerhalb Europas anerkannten Personalausweis beantragen, die jeweils sechs Jahre gültig sind.

Hinsichtlich der Einreisebestimmungen haben sich Reisende z. B. unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise zu erkundigen. Die Pass-/Personalausweisbehörden erteilen keine verbindlichen Auskünfte über die geltenden Reisebestimmungen (vgl. Nr. 1.1.2 PassVwV).

Wir bitten, die Änderung der Abschaffung des Kinderreisepasses für kommende Urlaubsreisen 2024 einzuplanen. Eine Lieferung des elektronischen Reisepasses kann nach Antragstellung mehrere Wochen dauern. Die Lieferung für einen Personalausweis dauert 2 - 3 Wochen.

Terminvereinbarung im Bürgerbüro unter 08141/730-103 oder -215.

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