Die vom Gutachterausschuss des Landratsamtes Fürstenfeldbruck ermittelten Bodenrichtwerte für unbebaute Grundstücke zum Stichtag 01.01.2026 werden im Internet
vom 01.07.2026 bis einschließlich 31.07.2026
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Bodenrichtwerte im Rathaus, Zimmer 207, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten können Termine zur Einsichtnahme im Rathaus auch telefonisch unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail] vereinbart werden.
Unabhängig davon kann jedermann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Landratsamt Fürstenfeldbruck, Auskunft über die Bodenrichtwerte verlangen (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Bei der Veröffentlichung der Bodenrichtwerte handelt es sich nicht um eine amtliche Bodenrichtwertauskunft.
Diese erhalten Sie ausschließlich auf Antrag bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses https://forms.lra-ffb.de/frontend-server/form/provide/3355/ oder über die Internetseite https://www.boris-bayern.de/.
Nach erfolgreicher Registrierung kann diese dort direkt über das Internet als PDF abgerufen werden. Eine Bodenrichtwertauskunft ist gebührenpflichtig und kostet 35 €. Grundlage hierfür bildet das Kostengesetz und Kostenverzeichnis (Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 2.I.1/1.8 vom 01.07.2012).
