Liebe Wählerinnen und Wähler,

zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bürgermeisterstichwahl in den Fällen des § 22 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlordnung - insbesondere bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung -

ist die Gemeindeverwaltung erreichbar:

am Samstag 9. Juli 2022 von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 0173 2487661.

am Stichwahl-Sonntag, 10. Juli 2022 von 8 bis 15 Uhr unter der Telefonnummer 08141 730-215.

Bei dringenden Fragen zur Wahl erreichen Sie die Wahlzentrale im Bürgerbüro am Wahlsonntag von 8 bis 18 Uhr unter den Durchwahlnummern -213, -214, -215.

Ihre Gemeindeverwaltung

 

Allgemeine Informationen

Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.

Das Eichenauer Wahlamt erreichen Sie telefonisch für

Wahlunterlagen:   Tel: 08141/730-213/-214/-215
Wahlhelfereinteilung: Tel: 08141/730-215
Allgemeine Fragen: Tel: 08141/730-210/-212/-205

oder wahlen@eichenau.de


Hinweise:
Bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen in der Regel grundsätzlich in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau, sowie im Mitteilungsblatt. Die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau. 

 

Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte:
Siehe Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen

Zum Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz (PDF)

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