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Gemeinde Eichenau | Online: https://www.eichenau.org//
Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.
Das Eichenauer Wahlamt erreichen Sie telefonisch für
Wahlunterlagen: Tel: 08141/730-213/-214/-215
Wahlhelfereinteilung: Tel: 08141/730-215
Allgemeine Fragen: Tel: 08141/730-210/-212/-205
oder wahlen@eichenau.de
Hinweise:
Bei Wahlen und Abstimmungen erfolgen die amtlichen Bekanntmachungen in der Regel grundsätzlich in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau, sowie im Mitteilungsblatt. Die jeweilige Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung in den amtlichen Schaukästen der Gemeinde Eichenau.
Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte:
Siehe Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes über das Widerspruchsrecht gegen Melderegisterauskünfte an Parteien und Wählergruppen
Zum Antrag auf Einrichtung einer Auskunfts-/Übermittlungssperre
nach dem Bundesmeldegesetz (PDF)
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