Antragsplattform für Überbrückungshilfe II seit 30.10. 2020 online

Seit 30.10.2020 können über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform

www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Anträge auf Überbrückungshilfe für den Zeitraum von September bis Dezember 2020 gestellt werden.

Die sogenannte Überbrückungshilfe II knüpft an die Überbrückungshilfe I (Juni-August 2020) an. Sie unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, mit nicht-rückzahlbaren Zuschüssen zu den betrieblichen Fixkosten.

Wichtigste Neuerungen: Flexibilisierung der Eintrittsschwelle, Ersatzlose Streichung der KMU-Deckelungsbeträge, Erhöhung der Fördersätze, Erhöhung der Personalkostenpauschale und bei der Schlussabrechnung sind künftig Nachzahlungen ebenso möglich wie Rückforderungen. Anträge auf Überbrückungshilfe werden in den jeweils zuständigen Ländern bearbeitet. Verantwortliche Bewilligungsstelle für Bayern:

IHK für München und Oberbayern
Max-Joseph-Str. 2
80333 München
www.ihk-muenchen.de

Für die nach dem Beschluss der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 29. Oktober 2020 von den temporären Schließungen erfassten Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen wird der Bund eine außerordentliche Wirtschaftshilfe gewähren, um diese für finanzielle Ausfälle zu entschädigen.

Informationen

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eichenau:

Frau Dr. Kessel, Tel. 08141 730-170, E-Mail: [Klicken für E-Mail]
Frau Gorski, Tel. 08141 730-171, E-Mail: [Klicken für E-Mail]

Wirtschaftsförderung Eichenau

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