Innerorts auf allen Wegen, Straßen und Plätzen und auf allen Anlagen und Sportanlagen gilt für große Hunde eine Anleinpflicht
In Eichenau gilt die Verordnung zum Schutz der Öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde (HundehaltungsVO). Hundehalter sind verpflichtet, zum präventiven Schutz von Menschen und Tieren die sich in der Öffentlichkeit bewegen, ihren Hund anzuleinen (auferlegte Anleinpflicht).
Große Hunde (Schulterhöhe über 50 cm), Kampfhunde und auch erwachsene Hunde der Rassen Schäferhund, Boxer, Dobermann und Deutsche Dogge sind mit einer reißfesten Leine von höchsten 300 cm zu führen und anzuleinen. Große Hunde sind von Kinderspielplätzen fernzuhalten; auch ein Mitführen an der Leine ist im Nahbereich von Kinderspielplätzen und schulischen Anlagen nicht gestattet.
Auch auf den Grünflächen um den Donauschwabenweg (keine Hundewiesen) haben Hundeführer die Pflicht ihre Hunde anzuleinen (§ 1 Abs. 2, § 2 Abs. 1 der Hundehaltungsverordnung).
Wer einen großen Hund mit sich führt, ohne ihn vorschriftsmäßig an einer Leine zu halten, riskiert im Falle einer Anzeige eine Geldbuße in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
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