Pressemitteilung 51/ 2023, Oberfranken. Ab sofort beginnt die Öffentlichkeitsbeteiligung zum bayernweiten Lärmaktionsplan (LAP). Ziel des LAP ist es, unter Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und ggf. zu beheben sowie ruhige Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. In Bayern ist die Regierung von Oberfranken mit der Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen innerhalb von Ballungsräumen beauftragt. Das betrifft über 1.300 Gemeinden in Bayern.
In der ersten Phase (bis 30. September 2023)
erhielten die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, ihre persönliche Lärmsituation mitzuteilen. Bis 30. September 2023 konnte jeder, der sich durch Lärm von Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und Bundesautobahnen in Ballungsräumen gestört fühlt, an der zentralen Lärmaktionsplanung für Bayern mitwirken und sich zu seinen Lärmproblemen äußern. Auf der Beteiligungsplattform www.umgebungslaerm.bayern.de bestand die Möglichkeit, einen Online-Fragebogen auszufüllen. Alternativ konnte dieser auch postalisch unter Regierung von Oberfranken, SG 50, PF 110165, 95420 Bayreuth, angefordert werden.
Die Regierung von Oberfranken hat anschließend die Rückmeldungen aus den Fragebögen erfasst, gebündelt und ausgewertet.
In der zweiten Phase (20. November bis 02. Januar 2024)
(PDF zum Download siehe unten)
werden die Bürgerinnen und Bürger dann nochmals beteiligt. Sie bekommen Gelegenheit, sich zu diesen Ergebnissen detailliert zu äußern. Diese Informationen aus der Bevölkerung aus beiden Phasen fließen dann in die Ausgestaltung der zentralen Lärmaktionsplanung für Hauptverkehrsstraßen außerhalb von Ballungsräumen und für Bundesautobahnen in Ballungsräumen in Bayern ein. Der endgültige Lärmaktionsplan wird dann bis zum 18. Juli 2024 fertiggestellt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter www.umgebungslaerm.bayern.de