Die Gemeinde Eichenau beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß der "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".
Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf https://www.schnelles-internet-in-bayern.de/ veröffentlicht.
Förderschritt 2: Markterkundung Bekanntmachung
Die Gemeinde Eichenau ermittelt im Rahmen der Markterkundung, ob Investoren einen eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren planen und zu welchen buchbaren Bandbreiten (Download und Upload als zuverlässig erreichbare Mindest-Geschwindigkeiten) dieser führt.
FRISTVERLÄNGERUNG: Die Gemeinde Eichenau bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 31. MÄRZ 2021 an der Markterkundung zu beteiligen.
Bekanntmachung der Markterkundung (pdf zum Download)
Förderschritt 1: Beginn Bestandsaufnahme
Gemäß der BayGibitR hat die Gemeinde Eichenau für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload ermittelt und veröffentlicht nachfolgende Dokumente zur Breitbandversorgung.
Eine detaillierte Adressliste wird den am Markterkundungsverfahren teilnehmenden Netzbetreibern und Investoren auf Anfrage und nach Einreichung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung Geodaten gerne zur Verfügung gestellt.
Bitte stellen Sie hierzu eine Anfrage mit unterzeichneter Verpflichtungserklärung an die Gemeinde Eichenau, Frau Lang unter [Klicken für E-Mail]
- Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet (pdf zum Download)
- Nutzungsbedingungen Geodaten (pdf zum Download)
- Verpflichtungserklärung Geodaten (pdf zum Download)
Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten
Die Adressliste enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.
Ansprechpartnerin in der Gemeinde Eichenau:
Frau Lang, Tel. 08141 730-322, E-Mail: [Klicken für E-Mail]