Erweiterung des Corona-Hilfsprogramms für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die nicht Mitglied in der KSK sind

Das am 26.05. vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder angekündigte und vom Ministerrat beschlossene Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wurde zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen aufgelegt. 140 Millionen Euro sollen dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler wird nach Rückmeldungen aus der Szene für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:

Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern, was etwa punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (z.B. Schauspielerinnen und Schauspielern) eine Unterstützung ermöglicht.

Die Künstlerinnen und Künstler erhalten über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Die Anpassung des Programms für einen erweiterten Kreis von Personen soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.

Es sind auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt, die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3.000 Euro bezogen haben. Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden hierzu auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.

Antragsstellung online sowie weitere Informationen unter
https://www.stmwk.bayern.de/allgemein/meldung/6504/informationen-zum-neuen-hilfsprogramm-fuer-soloselbststaendige-kuenstlerinnen-und-kuenstler.html

Bei Fragen wenden Sie sich an die Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eichenau, zentrale Anlaufstelle für Unternehmen, Existenzgründer und sämtliche anderen Akteure aus der Wirtschaft:

Ansprechpersonen in der Gemeinde Eichenau:
Frau Gorski, Tel. 08141 730-171, E-Mail: [Klicken für E-Mail]
Frau Dr. Kessel, Tel. 08141 730-170, E-Mail: [Klicken für E-Mail]

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