Neu: Ausbildungsprämie für Klein- und Mittelständische Unternehmen

Ausbildungsprämie für Klein- und Mittelständische Unternehmen – Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“

Die Corona-Krise erschwert es vielen Ausbildungsbetrieben, weiterhin junge Menschen als Fachkräfte von morgen auszubilden.  Arbeitgeber*innen können deshalb zur Unterstützung die Ausbildungsprämie oder andere Förderungen aus dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ beantragen.

Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten die von der Corona-Krise betroffen sind.  Dabei wird die Zahl der Beschäftigten in Vollzeitäquivalenten zum Stichtag 29. Februar 2020 zugrunde gelegt.

Ziele

  • Ausbildungsplätze erhalten (Ausbildungsprämie)
  • zusätzliche Ausbildungsplätze schaffen (Ausbildungsprämie plus)
  • Kurzarbeit für Auszubildende vermeiden (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung)
  • Übernahme bei Insolvenzen fördern (Übernahmeprämie)

Bedingungen für alle Förderungen

Für die Förderung kommen KMU infrage, die wie folgt ausbilden:

  • in staatlich anerkannten Ausbildungsberufen,
  • in Ausbildungsberufen nach dem Pflegeberufe-, Krankenpflege- und/ oder Altenpflegegesetz oder
  • in den praxisintegrierten Ausbildungen im Gesundheits- und Sozialwesen, die bundes- und landesrechtlich geregelt sind.
  • Um die Ausbildungsprämie oder die Ausbildungsprämie plus zu erhalten, muss der Betrieb erheblich von der Corona-Krise betroffen sein.

Dafür gelten diese Kriterien: Die Beschäftigten haben in der ersten Jahreshälfte 2020 mindestens einen Monat in Kurzarbeit gearbeitet oder der Umsatz des Ausbildungsbetriebs ist im April und Mai 2020 im Vergleich zu April und Mai 2019 durchschnittlich um mindestens 60 Prozent eingebrochen. Wurde das Unternehmen nach April 2019 gegründet, gelten November und Dezember 2019 als Vergleichszeitraum.

 

Antragstellung

Unternehmen müssen die Förderung bei ihrer zuständigen Agentur für Arbeit beantragen. Zusätzlich zum Antrag benötigen Sie eine Bescheinigung der zuständigen Stelle für den Ausbildungsberuf (nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder dem Seearbeitsgesetz). Meist sind das die Kammern, zum Beispiel die Industrie- und Handelskammern oder die Handwerkskammern.

Bei anderen förderfähigen Berufen müssen Sie den Ausbildungsvertrag beilegen (Näheres dazu finden Sie im Antrag). Außerdem müssen Sie eine De-minimis-Erklärung abgeben.

 

Weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und die jeweiligen Formulare  finden Sie im Internet unter

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/bundesprogramm-ausbildungsplaetze-sichern

Die Agentur für Arbeit entscheidet über die Förderung im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach der Reihenfolge der vollständig eingereichten Antragsunterlagen.

Ein Anspruch des Ausbildungsbetriebes besteht nicht.

Agentur für Arbeit: Telefon: 0800/4555520, E.Mail: fuerstenfeldbruck.arbeitgeber@arbeitsagentur.de

 

Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen der Wirtschaftsförderung der Gemeinde Eichenau:

Frau Dr. Kessel, Tel. 08141 730-170, E-Mail: [Klicken für E-Mail]
Frau Gorski, Tel. 08141 730-171, E-Mail: [Klicken für E-Mail]

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