Wiederholung der Bekanntmachung über den Erlass des Bebauungsplanes
„B3a Herbststraße – Am Bogen Ost“ der Gemeinde Eichenau; ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Eichenau hat in seiner Sitzung am 08.09.1981 den Bebauungsplan „B 3a Herbststraße – Am Bogen Ost“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Die Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses erfolgte bereits am 30.11.1988 ortsüblich durch das amtliche Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau. Aus formellen Gründen ist die Bekanntmachung des Bebauungsplans zu wiederholen.
Der Satzungsbeschluss selbst sowie der Inhalt des Bebauungsplanes bleiben hiervon unberührt und unverändert.
Der Bebauungsplan wird mit Begründung vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu jedermanns Einsicht im Rathaus der Gemeinde Eichenau, Zimmer Nummer 211 im 1. Stock, während der Dienststunden (Montag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr) bereitgehalten. Außerhalb dieses Zeitraumes können Termine zur Einsichtnahme während der allgemeinen Dienstzeiten (Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:30 Uhr) vereinbart werden (Tel. 08141/730-311). Auf Verlangen wird über den Inhalt des Bebauungsplans Auskunft gegeben.
Gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch – BauGB – i. V. m. § 214 Abs. 4 BauGB tritt der Bebauungsplan „B 3a Herbststraße – Am Bogen Ost“ rückwirkend am 30.11.1988 in Kraft (§ 214 Abs. 4 BauGB).
Hinweis gemäß § 215 BauGB:
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- oder Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
- nach § 214 Abs. 2 a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des vorstehenden Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Eichenau geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Eichenau, den 14.10.2026
Peter Münster
Erster Bürgermeister
Hinweise:
Amtliche Bekanntmachungen zur Bauleitplanung werden auch auf der Internetseite der Gemeinde Eichenau unter www.eichenau.de veröffentlicht. Die Veröffentlichung im Internet ersetzt nicht die amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt.
