Die nächste Europawahl -
die Wahl zum 10. Europäischen Parlament - findet am 9. Juni 2024 statt.

Bei Wahlen übernimmt das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Eichenau die Aufgaben des Wahlamtes.

Das Eichenauer Wahlamt erreichen Sie telefonisch für

Wahlunterlagen:   Tel: 08141/730-213/-214/-215
Wahlhelfereinteilung: Tel: 08141/730-215
Allgemeine Fragen: Tel: 08141/730-212/-210/-205
oder per E-Mail unter: [Klicken für E-Mail]

Ergebnisse zur Europawahl 2024


Hinweise:
Wahlplakate bei Europawahl 2024
(Download siehe unten)

Bekanntmachungen:
Zur Wahlbekanntmachung Europawahl 2024
Zur Bekanntmachung Einsicht Wählerverzeichnis Europawahl 2024

Die Bundeswahlleiterin informiert: mehr
Das Europäische Parlament informiert: So funktioniert die Europawahl 2024


Europawahl 09. Juni 2024:
Häufig gestellte Fragen & Antworten zur Briefwahl

  1. Wann können die Briefwahlunterlagen beantragt und ausgestellt werden?

Die Briefwahlunterlagen können ab dem 29.04.2024 beantragt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Briefwahlunterlagen erst ausgestellt werden können, sobald der Gemeinde Eichenau die dazu nötigen Stimmzettel vorliegen.

  1. Wann kommen die Wahlbenachrichtigungsschreiben?

Die Wahlbenachrichtigungsschreiben werden ab 02.05.2024 bis spätestens 19.05.2024 durch die Post zugestellt.

Hinweis: Das Wahlbenachrichtigungsschreiben informiert, dass eine Wahl stattfindet, wo sich das jeweilige Wahllokal befindet und dient als Antrag für die Briefwahlunterlagen. Sollten Sie am Wahltag wählen gehen, bringen Sie bitte das Wahlbenachrichtigungsschreiben und ein Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) mit. Im Ausnahmefall (z. B. bei Verlust des Schreibens etc.) reicht ein Ausweisdokument zur Vorlage in Ihrem Wahllokal aus.

  1. Nicht erhaltende Wahlbenachrichtigungsschreiben

Sollten Sie bis 19.05.2024 kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten haben, können Sie ab dem 21.05.2024 während der Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung persönlich oder unter den Telefonnummern 08141/730-213/-214/-215 melden.

  1. Wie wird der Antrag auf Briefwahl „richtig“ ausgefüllt?

Der Antrag für die Briefwahl befindet sich auf der Rückseite Ihres Wahlbenachrichtigungsschreibens.

Bitte füllen Sie diesen Antrag vollständig aus und unterschreiben Sie diesen.

Ein Muster zum Ausfüllen des Antrags befindet sich auf der Homepage der Gemeinde Eichenau unter dem Punkt „Wahlen“.

  1. Online Beantragung der Briefwahlunterlagen

Die Briefwahlunterlagen können ab 29.04.2024 und bis 04.06.2024 über das Bürgerserviceportal beantragt werden unter:

https://www.buergerservice-portal.de/bayern/eichenau

Ebenso ist eine Briefwahlbeantragung per E-Mail unter

Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift möglich.

Achtung: Ab dem 05.06.2024 ist eine Beantragung der Briefwahlunterlagen über das Bürgerserviceportal nicht mehr möglich.

  1. Persönliches Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus:

Um die Briefwahlunteralgen direkt persönlich im Rathaus abholen zu können, bringen Sie bitte den ausgefüllten Antrag auf Briefwahl, sowie Ihr Ausweisdokument mit.

Sollten Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt abholen, können Sie auch direkt im Rathaus Ihre Briefwahlunterlagen ausfüllen und wieder abgeben (Wahlkabine steht zur Verfügung). Bitte beachten Sie hierzu unsere Öffnungszeiten.

  1. Abholen der Briefwahlunterlagen im Rathaus mit Vollmacht:

Können Sie nicht persönlich ins Rathaus kommen und möchten Sie jemanden bevollmächtigen, Ihre Briefwahlunterlagen abzuholen, benötigen wir zusätzlich zum Antrag die von Ihnen ausgefüllte und unterschriebene Vollmacht. Die Vollmacht hierzu befindet sich direkt unter dem Antrag der Briefwahlunterlagen.

Der Bevollmächtigte muss sich ausweisen können.

Hinweis:

Sollten Sie uns den Briefwahlantrag per Post zuschicken oder den Antrag in den Rathausbriefkasten einwerfen, so werden Ihnen die Briefwahlunterlagen immer per Post zugestellt.

Bitte beachten Sie: Sollten Sie den Antrag für die Briefwahlunterlagen daher erst ab dem 05.06.2024 in den Briefkasten des Rathauses werfen oder diese per E-Mail beantragen, kann nicht gewährleistet werden, dass die Briefwahlunterlagen noch rechtzeitig vor der Wahl bei Ihnen ankommen.

Bitte holen Sie deshalb die Unterlagen ab diesem Zeitpunkt persönlich im Bürgerbüro/Wahlamt ab.
 

  1. Bis wann können die Briefwahlunterlagen beantragt werden?

Die Briefwahlunterlagen können persönlich bis Freitag, 07.06.2024 bis 18:00 Uhr beantragt werden.

  1. Bis wann müssen die fertig ausgefüllten Briefwahlunterlagen wieder im Rathaus vorliegen?

Der Briefkasten am Rathaus wird zuletzt am Wahltag (09.06.2024) um 18:00 Uhr geleert. Briefwahlunterlagen, die später eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden!

(Alle Angaben ohne Gewähr)

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