Bürgerversammlungen

Einmal im Jahr wird vom Ersten Bürgermeister eine Bürgerversammlung zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten einberufen. Die Tagesordnung sieht regelmäßig einen Bericht des Bürgermeisters vor sowie ggf. weitere Berichte, z.B. des Landrats und der zuständigen Polizeiinspektion. Anschließend kommen die Gemeindebürger zu Wort. Die Bürgerversammlung kann Empfehlungen zu örtlichen Angelegenheiten beschließen, die der Gemeinderat innerhalb einer Frist von drei Monaten behandeln muss.

Aus gegebenem Anlass kann der Erste Bürgermeister zu einem bestimmten Thema eine Sonderbürgerversammlung einberufen. Die Termine der Bürgerversammlungen werden von der Gemeinde zusammen mit der Tagesordnung bekannt gemacht. Zusätzlich sind jährlich Informationenveranstaltungen für ältere Bürgerinnen und Bürger, für Neubürgerinnen und Neubürger sowie für junge Gemeindemitglieder vorgesehen. Die Ankündigung erfolgt über die Presse und das Mittteilungsblatt.

Zu den Versammlungen sind Sie herzlich eingeladen. Nehmen Sie die Gelegenheiten wahr, sich einzumischen und "Ihre" Gemeinde mitzugestalten.

drucken nach oben