Gewerbeangelegenheiten

Erdgeschoss, Zimmer 104, Fr. Weißgerber, Tel. 730-214

1. Gewerbeanmeldung

  • Bei der Gewerbeanmeldung ist die Vorlage eines Ausweisdokuments und ggf. einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis erforderlich.
  • Wird eine GmbH angemeldet ist ein aktueller Handelsregisterauszug vorzulegen.
  • Soll ein Handwerksbetrieb im Gewerberegister eingetragen werden, ist die Vorlage von evtl. Meisterbrief und Handwerkskarte erforderlich.

2. Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung

Zur Ab- und Ummeldung eines Gewerbes sind ausser dem Ausweisdokument keine weiteren Unterlagen erforderlich.

3. Gebühren:

Gewerbeanmeldung:    40 Euro
Gewerbeab- und ummeldung:  25 Euro

 

Folgende Formulare liegen im Gewerbeamt für Sie bereit:

  • Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO (Makler)

    Seit 01.01.2020 ist die Bearbeitung der Erlaubnisse nach § 34c GewO komplett an die IHK übergegangen. Siehe IHK München & Oberbayern

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis nach § 2 Gaststättengesetz (GastG)
    (Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Beherbergungsbetrieb)
    Die Erlaubnis erteilt das Landratsamt Fürstenfeldbruck. Hierzu wird ein Führungszeugnis, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister, ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis, ein Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer, der Pachtvertrag sowie der Bauplan mit Kfz-Stellplatzplan benötigt. Ansprechpartner im Landratsamt: Herr Zimmermann Tel. 519-414
  • Antrag auf Erteilung/Verlängerung einer Reisegewerbekarte
    Die Ausstellung erfolgt durch das Landratsamt Fürstenfeldbruck, hierzu wird ein Führungszeugnis sowie ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister und ein Lichtbild benötigt. Ansprechpartner im Landratsamt: Herr Zimmermann Tel. 519-414

 

Weitere (Steuer-) Informationen erhalten Existenzgründer

beim Bayerischen Landesamt für Steuern unter
https://www.lfst.bayern.de/steuerinfos/zielgruppen/existenzgruender

 

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!