Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz (GSiG)

Das Gesetz über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ist seit dem 1. Januar 2003 in Kraft.

 

Das bedarfsorientierte Grundsicherungsgesetz betrifft Personen, die über 65 Jahre alt oder über 18 Jahre alt und auf Dauer voll erwerbsgemindert sind.


Bei den Betroffenen darf das Einkommen und das Vermögen nicht ausreichen, um den Grund-sicherungsbedarf zu decken. Der Grundsicherungsbedarf setzt sich aus einem Regelsatz und einem Aufschlag von 15 Prozent des Regelsatzes zuzüglich einer angemessenen Miete zusammen.

 

Anträge auf Grundsicherungsleistungen sind bei der Gemeinde Eichenau erhältlich.


Der Antrag muss vollständig ausgefüllt werden und wird nach vorheriger Bestätigung von der Gemeinde an das Grundsicherungsamt weitergeleitet. Es sind alle Unterlagen vorzulegen, die über die persönlichen und finanziellen Verhältnisse Auskunft geben.

 

Informationen zur Antragstellung und Beratung erhalten Sie beim Grundsicherungsamt im Landratsamt Fürstenfeldbruck.

 

Einen ersten Überblick bietet auch die Broschüre "Die bedarfsorientierte Grundsicherung", die bei der Gemeinde Eichenau erhältlich ist.

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