Rundfunkgebührenbefreiung/ Fernsehgebührenbefreiung

Die Zuständigkeit der Gemeinde entfällt. Das Befreiungsverfahren wird ab dem 01.04.2005 von der GEZ durchgeführt. Anträge sind bei der Gemeinde erhältlich. Weitere Informationen bzw. Formulare erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!