Vereinszuschüsse

Antragsberechtigung

Die Gemeinde Eichenau unterstützt grundsätzlich nur Vereine und Organisationen, die sich  in kultureller, sportlicher, sozialer oder in sonstiger Hinsicht für die örtliche Gemeinschaft in Eichenau engagieren. Dies können sowohl örtliche , als auch überörtliche Vereine und Organisationen sein. Bei der Erstbeantragung entscheidet hierüber der Gemeinderat der Gemeinde Eichenau. Ein Rechtsanspruch auf freiwillige Zuschüsse besteht nicht.

Förderung

Die Grundförderung für Vereine beträgt derzeit pauschal 200,00 EUR. Zu dieser pauschalierten Förderung kommt ggf. auf Antrag ein Zuschuss bei einem Vereinsjubiläum (10,-- EUR pro Jahr des Bestehens, maximal 500,-- EUR) für das 10,--, 25,--, 50,--, 75,--... jährige Jubiläum hinzu. Für besondere Projekte oder Investitionen kann bis zum 31. August ein Antrag für das darauf folgende Haushaltsjahr gestellt werden, über den im Rahmen der Haushaltsberatungen zu entscheiden ist.  

Auszahlung von Vereinszuschüssen

Nach Verabschiedung des Haushaltes durch den Gemeinderat erhalten alle berechtigten Vereine, die Zuschußmittel frühestens im zweiten Kalenderhalbjahr ausgezahlt, sofern nichts anderes vereinbart ist.

 

Ansprechpartner

Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Finanzverwaltung, Herrn Zydek, Tel. 08141 730-400.

Für Rückfragen zu Defizitübernahmen für einzelne kulturelle Veranstaltungen wenden Sie sich bitte an Frau Hoffmann, 08141 730-160.

 

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Bitte beachten Sie: Besuche ausschließlich nach Terminvereinbarung!