Sterbefälle

Um den Tod eines Menschen auf dem Rechtsweg nachweisen zu können, bedarf es einer Beurkundung im Sterberegister. Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist das Standesamt des Ortes zuständig, an dem der Sterbefall eingetreten ist. Der letzte Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Verstorbenen ist ohne Bedeutung.

Jeder Sterbefall muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich die Person gestorben ist, spätestens am dritten auf den Tod folgendem Werktag angezeigt werden.

Bei der Anzeige eines Sterbefalles ist die ärztliche Todesbescheinigung vorzulegen. Der Anzeigende hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.

Hinweis: In der Regel übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige eines Sterbefalles.

Als Nachweise sind folgende Urkunden und Unterlagen vorzulegen:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (Heiratsurkunde) oder Familienstammbuch
  • gegebenenfalls Sterbeurkunde des vorverstorbenen Ehegatten (bei Verwitweten) oder Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk (bei Geschiedenen).
  • Aufenthaltsbescheinigung (wenn nicht in Eichenau gemeldet)
  • ausländische Personenstandsurkunden/Scheidungsurteile sind mit Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer vorzulegen.
  • gegebenenfalls Einbürgerungsurkunde, Flüchtlingsausweis,Registrierschein
  • Reisepass/Identitätsnachweis (wichtig bei ausländischen Staatsangehörigen)
  • Lebenspartnerschaftsurkunde (in Bayern vom Notar)

Die Gebühr für die Ausstellung einer Sterbeurkunde beträgt 12 Euro.

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