Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) 12. Änderung des Flächennutzungsplans; Beb.p B 57

Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

12. Änderung des Flächennutzungsplans zur Erweiterung des Gewerbegebiets Süd

Bebauungsplan B 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“

Was ist geplant?

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans B 57 „Erweiterung Gewerbebiet Süd“ soll die langfristige Standortsicherung von Gewerbebetrieben ermöglicht werden sowie der Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB.

Zeitraum der Beteiligung:

01. September 2025 bis einschließlich 02. Oktober 2025

Geltungsbereich:

Das Plangebiet grenzt im Norden und Westen an landwirtschaftliche Flächen, im Süden an den Wendehammer der Tannenstraße und im Westen an das bestehende Gewerbegebiet Süd an.

Aus dem nachfolgenden Lageplan sind die Kennzeichnungen und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 57 Erweiterung Gewerbegebiet Süd ersichtlich:

Lageplan:

Lageplan Bebauungsplan B 57 „Erweiterung Gewerbegebiet Süd“

Wie und wo können Sie sich beteiligen?

Während des Beteiligungszeitraums können Sie die Planunterlagen im nachfolgenden Download-Bereich einsehen und eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch per E-Mail an [Klicken für E-Mail] übermittelt werden. Bei Bedarf kann eine Stellungnahme auch auf anderem Weg (zum Beispiel zur Niederschrift vor Ort unter der angegebenen Adresse oder postalisch an die Gemeinde Eichenau, Bauleitplanung, Hauptplatz 2, 82223 Eichenau) abgegeben werden.

Zusätzlich stehen die Unterlagen im Rathaus am digitalen Lesegerät im Foyer am Empfang sowie in Form einer öffentlichen Auslegung im Flur des 1. Stocks an der Bekanntmachungstafel der Bauverwaltung

Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

Dienstag von 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung.

Wenn Sie außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchten, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 08141/730-311 oder 08141/730-312 oder per E-Mail: [Klicken für E-Mail].

Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt der Gemeinde Eichenau vom 31.08.2025.

Hinweise zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e) DSGVO i. V. m. § 3 BauGB und Art. 4 BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen können Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das Sie ebenfalls im Download-Bereich finden, entnehmen.

Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Downloads:

drucken nach oben